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AGB & Mietbedingungen

§ 1 Kaution

Die Kaution für den Mietgegenstand ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung des Mietgegenstands, besteht. Die Kaution entbindet den Mieter nicht von der Haftung bei Schäden des Mietobjektes durch unsachgemäßen Gebrauch!

§ 2 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.) zu beachten und den Mietgegenstand nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

(2) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(3) Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Benutzung vollständig zu reinigen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zurückzugeben, in dem Zustand, in dem er es vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen.

(6) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt bei Außenveranstaltungen nicht direkter Sonne ausgesetzt ist und von anderen Gegenständen freigehalten wird.

§ 3 Haftung bei Schäden

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Benutzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstehen. Übersteigt der Schaden die hinterlegte Kaution, ist der Mieter verpflichtet, den darüber hinausgehenden Betrag zu ersetzen. Normale Gebrauchsspuren und üblicher Verschleiß gelten nicht als Schaden und sind von der Haftung ausgenommen.

§ 4 Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung berechtigt ist.

(2) Der Vermieter hat den Mietgegenstand zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, den Mietgegenstand an einen anderen Ort als seinen Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

§ 5 Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgegenstände stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.

§ 6 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrages für die dort angegebene Zeit geschlossen und ist vor Ablauf dieser Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Stand: Juni 2026